Anwaltliches Werberecht: Do´s & Dont´s unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts
Wer gut ist, braucht kein Marketing. Wirb oder stirb. Mit diesen zwei Extremen sind die in der Anwaltschaft vertretenen Positionen treffend beschrieben. In der Tat ist es so, dass bei etablierten Kanzleien die „Mund-zu-Mund-Propaganda“ und die „Stammmandanten“ einen Großteil der Mandate ausmachen. - mehr Lesen
