Wußten Sie es schon? Das ist Ihr Recht!
Betriebs- und Personalräte, aufgepasst: „Gute Arbeit.“ ist
ein für Interessenver-
tretungen erforderliches Arbeitsmittel
im Sinne § 40.2 Betriebsverfassungsgesetz
und den entsprechenden Regelungen in
BPersVG.s!
Was ist zu tun?
Der Betriebs- oder Personalrat muss den Beschluss fassen, dass er für seine Arbeit ein Abonnement von „Gute Arbeit.“ benötigt und dies dann dem Arbeitgeber mitteilen.
Was können WIR für Sie tun?
Ein Musterschreiben an den Arbeitgeber, die Volltexte der Entscheidungen und die kompletten Informationen rund um die Bestellung können Sie...
... hier ansehen und herunterladen!
Haben wir Sie überzeugt?
Dann fordern Sie ein Testabonnement über unser Onlinebestellformular an.
Onlinebestellung Test-Abonnement


